AXA Lebensversicherung AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AXA Lebensversicherung AG hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beschwerden des Antragstellers auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 1 Antragsteller beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.01.2020: In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Rahmen des … AXA Lebensversicherung AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück weiterlesen
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